🟢 Amtliche Entwarnung

Entwarnung: Geruchsbelästigung - Landeshauptstadt Saarbrücken

Brand/Rauch Entwarnung 📍 Landeshauptstadt Saarbrücken ab 19.04.2026, 08:00 Uhr bis 19.04.2026, 12:00 Uhr ⚠️ Sonstige Zurück zur Übersicht

Karte des Warngebiets

Gefahreninformation – Landeshauptstadt Saarbrücken

Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung - Landeshauptstadt Saarbrücken" vom 19.04.2026 07:59:31 gesendet durch Feuerwehr Landeshauptstadt Saarbrücken .

Einordnung

Entwarnung: Der gemeldete Brand-/Rauchvorfall ist beendet. Einsatzstellen werden zurückgebaut; Restarbeiten können lokal noch zu Einschränkungen führen.

Was ist passiert?

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Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung -  Landeshauptstadt Saarbrücken" vom 19.04.2026 07:59:31 gesendet durch Feuerwehr Landeshauptstadt Saarbrücken . Die Warnung ist aufgehoben.

Ursprüngliche Meldung vom 18.04.2026, 19:59 Uhr:

Aufgrund eines Großbrandes im benachbarten Frankreich kommt es zu Geruchsbelästigung in Teilen der Landeshauptstadt Saarbrücken. Betroffen sind insbesondere die Stadtteile Alt-Saarbrücken, St. Arnual, Brebach, Bischmisheim, Fechingen, Eschringen und Ensheim.

Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab. Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen. Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.

Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung - Landeshauptstadt Saarbrücken" vom 19.04.2026 07:59:31 gesendet durch Feuerwehr Landeshauptstadt Saarbrücken . Die Warnung ist aufgehoben.

Ursprüngliche Meldung vom 18.04.2026, 19:59 Uhr:

Aufgrund eines Großbrandes im benachbarten Frankreich kommt es zu Geruchsbelästigung in Teilen der Landeshauptstadt Saarbrücken. Betroffen sind insbesondere die Stadtteile Alt-Saarbrücken, St. Arnual, Brebach, Bischmisheim, Fechingen, Eschringen und Ensheim.

Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab. Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen. Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.

So verhalten Sie sich

  • Es besteht keine Gefahr.
  • Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
  • Meiden Sie das betroffene Gebiet.
  • Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.

Metadaten

Quelle: warnung.bund.de (BBK/NINA, LHP, KATWARN, BIWAPP, Polizei)

Stand Datenquelle: 19.04.2026, 11:45 Uhr

Beobachtungen von Bürgern

Live-Meldungen ✅ 0 vor Ort 0 unbestätigt

✅ vor Ort = GPS geprüft (innerhalb des Warngebiets) · 🟡 unbestätigt = ohne Standort, Prüfung ausstehend

Haben Sie etwas zur aktuellen Lage beobachtet?

✅ Bestätigte Meldungen (vor Ort)

Bisher wurden keine bestätigten Beobachtungen gemeldet.

Weitere Meldungen (Standort unbestätigt)

Hinweis: Die folgenden Meldungen wurden ohne Standort-Bestätigung übermittelt und konnten nicht verifiziert werden.

Bisher wurden keine weiteren Beobachtungen gemeldet.

Seien Sie der Erste, der eine Beobachtung teilt.

🌐 Hinweis in anderen Sprachen

Official notice for Landeshauptstadt Saarbrücken. Follow instructions from authorities. No real danger during exercises.

Resmî duyuru. Yetkililerin talimatlarına uyunuz. Tatbikatlarda gerçek tehlike yoktur.

Oficjalny komunikat. Postępuj zgodnie z instrukcjami władz. W czasie ćwiczeń nie ma realnego zagrożenia.

Офіційне повідомлення. Виконуйте вказівки влади. Під час навчань реальної небезпеки немає.

FAQ zur Warnmeldung

Was ist passiert?
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung - Landeshauptstadt Saarbrücken" vom 19.04.2026 07:59:31 gesendet durch Feuerwehr Landeshauptstadt Saarbrücken .

Wen betrifft die Warnung?
Landeshauptstadt Saarbrücken · Stufe: gering

Wie verhalte ich mich?
Es besteht keine Gefahr. Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Meiden Sie das betroffene Gebiet.

Woher stammen die Informationen?
Aus dem amtlichen Warnsystem (warnung.bund.de; BBK/NINA, LHP, KATWARN, BIWAPP, Polizei).

Transparenz, Redaktion & Richtlinien

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Hinweis

Automatisch generiert und redaktionell stichprobengeprüft. Bei akuter Gefahr nutzen Sie die offiziellen Warn-Apps (NINA/KATWARN/BIWAPP) und beachten Sie die Anweisungen der Behörden vor Ort.