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🟢 Amtliche Meldung

Flood in Oberes Kocher- und Jagstgebiet – Offizielle Warnung aktiv (24.09., 18:00)

Glätte/Eis mäßig 📍 Oberes Kocher- und Jagstgebiet ab 24.09.2025, 18:00 Uhr ⚠️ Sonstige Zum Kalender

Kurzüberblick

Statusaktiv · Stufe: mäßig
GebietOberes Kocher- und Jagstgebiet
Zeitraum24.09., 18:00 – k.A. Uhr
Wichtig jetztHöher gelegene Orte aufsuchen.
Flood – Oberes Kocher- und Jagstgebiet

Diese Warnmeldung ist bereits abgelaufen.

Einordnung

Für Oberes Kocher- und Jagstgebiet besteht Hochwassergefahr. Meiden Sie Uferbereiche sowie überflutete Straßen und Keller. Beachten Sie die Anweisungen der Behörden.

Karte des Warngebiets

Was ist passiert?

Originaltext der Quelle anzeigen
Diese Warnmeldung ist bereits abgelaufen. Bitte informieren Sie sich über aktuelle Warnmeldungen im Dashboard.

Mögliche Auswirkungen:
- stellenweise kleinere Ausuferungen
- vereinzelte Überflutung land- und forstwirtschaftlicher Flächen

Informieren Sie sich weiter regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Niederschläge, Wasserstände und der Hochwasser-Lage: www.hvz.baden-wuerttemberg.de. Empfehlungen zum Verhalten vor und bei Hochwasser finden Sie unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger.

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  • Mögliche Auswirkungen:
  • stellenweise kleinere Ausuferungen
  • vereinzelte Überflutung land- und forstwirtschaftlicher Flächen

Informieren Sie sich weiter regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Niederschläge, Wasserstände und der Hochwasser-Lage: www.hvz.baden-wuerttemberg.de. Empfehlungen zum Verhalten vor und bei Hochwasser finden Sie unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger.

So verhalten Sie sich

Jetzt wichtig:
  • Höher gelegene Orte aufsuchen.
  • Uferbereiche meiden.
  • Keller und Tiefgaragen meiden.
  • Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
  • Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit!
  • Halten Sie sich von Gewässern fern!
  • Entfernen Sie Ihr Auto aus hochwassergefährdeten Bereichen.
  • Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.

Metadaten

Quelle: warnung.bund.de (BBK/NINA, LHP, KATWARN, BIWAPP, Polizei)

Stand Datenquelle: 02.10.2025, 08:29 Uhr

Beobachtungen von Bürgern

Live-Meldungen ✅ 0 vor Ort 0 unbestätigt

✅ vor Ort = GPS geprüft (innerhalb des Warngebiets) · 🟡 unbestätigt = ohne Standort, Prüfung ausstehend

Haben Sie etwas zur aktuellen Lage beobachtet?

✅ Bestätigte Meldungen (vor Ort)

Bisher wurden keine bestätigten Beobachtungen gemeldet.

Weitere Meldungen (Standort unbestätigt)

Hinweis: Die folgenden Meldungen wurden ohne Standort-Bestätigung übermittelt und konnten nicht verifiziert werden.

Bisher wurden keine weiteren Beobachtungen gemeldet.

Seien Sie der Erste, der eine Beobachtung teilt.

🌐 Hinweis in anderen Sprachen

Official notice for Oberes Kocher- und Jagstgebiet. Follow instructions from authorities. No real danger during exercises.

Resmî duyuru. Yetkililerin talimatlarına uyunuz. Tatbikatlarda gerçek tehlike yoktur.

Oficjalny komunikat. Postępuj zgodnie z instrukcjami władz. W czasie ćwiczeń nie ma realnego zagrożenia.

Офіційне повідомлення. Виконуйте вказівки влади. Під час навчань реальної небезпеки немає.

FAQ zur Warnmeldung

Was ist passiert?
Diese Warnmeldung ist bereits abgelaufen.

Wen betrifft die Warnung?
Oberes Kocher- und Jagstgebiet · Stufe: mäßig

Wie verhalte ich mich?
Informieren Sie sich unbedingt über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung und die Ausgabe von amtlichen Warnungen. Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Halten Sie sich von Gewässern fern!

Woher stammen die Informationen?
Aus dem amtlichen Warnsystem (warnung.bund.de; BBK/NINA, LHP, KATWARN, BIWAPP, Polizei).

Transparenz, Redaktion & Richtlinien

Diese Seite wird automatisch aus amtlichen Quellen generiert und redaktionell stichprobengeprüft. Details zu Verantwortlichen, Datenschutz und redaktionellen Standards:

Hinweis

Automatisch generiert und redaktionell stichprobengeprüft. Bei akuter Gefahr nutzen Sie die offiziellen Warn-Apps (NINA/KATWARN/BIWAPP) und beachten Sie die Anweisungen der Behörden vor Ort.